Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EAZY FOX Crypto GmbH
Fritz-Bartling-Straße 14
32547 Bad Oeynhausen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge in Bezug auf Verkauf und Lieferung von Mining-Hardware zwischen der EAZY FOX Crypto GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Lieferung von Mining-Hardware (z. B. ASIC-Geräte) durch den Anbieter.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Waren des Anbieters im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Ein Vertrag kommt durch (a) die Annahme des Kunden eines individuellen Angebots oder (b) eine Bestellung über die Website bzw. schriftlich per E-Mail und die korrespondierende Annahme durch den Anbieter zustande. Der Anbieter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Lieferung und Versand
Die Lieferung der Mining-Hardware erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang entweder an den Kunden oder direkt in das vereinbarte Hosting-Rechenzentrum. Der Anbieter verpflichtet sich, die Mining-Hardware innerhalb von maximal 30 Tage nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises zu liefern. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Anbieters.
6. Lieferverzug
Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann, wird der Anbieter den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Mining-Hardware auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Kaufpreiszahlung) wird der Anbieter unverzüglich erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Mining-Hardware ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Anbieters stattgefunden hat oder wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind.
Die gesetzlich normierten Rechte der Parteien, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Mining-Hardware im Eigentum des Anbieters.
8. Gewährleistung und Haftung bei Defekt
Dem Kunden stehen im Falle eines Sachmangels der Mining-Hardware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Die Haftung des Anbieters ist auf Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Anbieters verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In einem solchen Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung dessen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Widerruf
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB analog kein vierzehntägiges Widerrufsrecht zusteht.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.